Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Brandenburg |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Leitanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 28.09.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.09.2018, 10:30 |
L2: Bäuerliche Landwirtschaft statt Monsterbetriebe der Agrarinvestor*innen
Antragstext
Landwirtschaft ist einer der zentralen Eckpfeiler ländlicher Räume. Leider
können immer weniger Menschen von ihr leben. Die ohnehin schon großen Strukturen
in Brandenburg, die die Zwangskollektivierung der DDR hinterlassen hat, werden
nach dem Mantra “Wachse oder weiche!” zu noch größeren Einheiten. In Brandenburg
verfügen 6 % der landwirtschaftlichen Betriebe je über mehr als 1000 Hektar und
damit insgesamt über knapp die Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen –
Tendenz steigend.
Dies wird unter anderem dadurch getrieben, dass ein Großteil der
Agrarfördermittel nur an der Hektarzahl hängt und damit größere Einheiten vom
Staat begünstigt werden. Investor*innen ohne Bezug zur Landwirtschaft haben
dieses Geschäftsfeld für sich entdeckt und kaufen sich aus Profitgier in
Agrargenossenschaften ein, berauben so die Genoss*innen ihrer demokratischen
Mitbestimmung. Kaufen Investor*innen Land, fällt in Brandenburg normalerweise
eine Grunderwerbsteuer von 6,5 % an. Damit soll verhindert werden, dass Land als
Spekulationsobjekt häufig weiterverkauft wird. Die Grunderwerbsteuer greift
jedoch nicht, wenn Investor*innen große Unternehmensanteile kaufen, wodurch sie
de facto trotzdem über das Land verfügen. Diese Vorgehensweise wird auch als
„Share Deal“ bezeichnet.
Durch das große Interesse von Investor*innen steigen die Preise für Acker- und
Weideflächen stark an. Dies versperrt jungen Menschen, die sich eine Existenz in
der Landwirtschaft aufbauen wollen, einen Hof gründen oder übernehmen wollen,
den Weg in die Selbstständigkeit. Die hohen Flächenpreise können nicht mehr
durch gute Erträge erwirtschaftet werden, sondern entstehen, wenn Land als
Kapitalanlage missbraucht wird. Trotz der hohen Geldsummen, die in die Branche
fließen, verdienen die Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, deutlich
weniger als Menschen in anderen Wirtschaftszweigen. Verdienen Investor*innen als
Anteilseigner*innen an den Erträgen landwirtschaftlicher Betriebe mit, bleibt
umso weniger für die Landwirt*innen.
Das wichtigste Instrument, um die aktuellen Entwicklungen zu stoppen, ist das
Grundstückverkehrsgesetz. Das bundesweite Grundstückverkehrsgesetz gilt derzeit
in den Ländern fort, bis diese ein eigenes Gesetz erlassen. Bisher hat dies nur
Baden-Württemberg getan. Wir fordern ein brandenburgisches
Grundstückverkehrsgesetz, welches nicht nur ein Vorkaufsrecht für Landwirt*innen
(insbesondere Junglandwirt*innen) enthält, sondern Nicht-Landwirt*innen, also
Investor*innen, den Erwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche – auch in Form
von Share Deals - verbietet.
Um kleine Betriebe und bäuerliche Strukturen zu erhalten und wiederherzustellen,
fordern wir eine Kappungsgrenze bei der flächengebundenen Agrarförderung der EU.
Unbegrenzte Größe darf sich nicht rechnen, stattdessen müssen kleine Betriebe
stärker gefördert werden. So lassen sich auch riesige Monokulturen verhindern,
welche der Biodiversität Brandenburgs erheblichen Schaden zufügen.
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